Regelt, welche Interner Link: Sozialleistungen Interner Link: Asylsuchende, Geduldete, vollziehbar Ausreisepflichtige und ihre Familienangehörigen erhalten. Früher erhielten diese Gruppen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus weniger staatliche Leistungen als z. B. deutsche Hilfsbedürftige nach dem Interner Link: Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Interner Link: Sozialhilfe) und dem SGB II (Interner Link: Bürgergeld). Das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Juli 2012 die gekürzten Leistungen für verfassungswidrig erklärt. Die Minderleistungen seien »evident unzureichend, um das menschenwürdige Interner Link: Existenzminimum zu gewährleisten. Zudem ist die Leistungshöhe weder nachvollziehbar berechnet worden, noch ist eine realitätsgerechte, auf Bedarfe orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich«. Das Interner Link: Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gelte für Interner Link: Ausländer wie Deutsche gleichermaßen – eben für alle Menschen. Das BVerfG ließ jedoch eine Differenzierung zu, soweit der Bedarf an existenznotwendigen Leistungen von dem anderer Bedürftiger im Sozialrecht deutlich abweicht.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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