Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung (Interner Link: Unfallversicherung, gesetzliche). A. ist ein Interner Link: Unfall eines Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII). Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte (§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII). A. sind auch Wegeunfälle, soweit der zurückgelegte Weg in einem vom Gesetz vorgegebenen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (§ 8 Abs. 2 SGB VII).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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