Eine aufgrund von §§ 18, 19 Interner Link: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassene Interner Link: Rechtsverordnung (RVO), mit der die europäische Arbeitsstättenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Durch die A. wird das nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Verfahren der Gefährdungsbeurteilung konkretisiert, indem Anforderungen und Maßnahmen zur möglichst gefährdungsfreien Einrichtung von Arbeitsstätten bestimmt werden. Die A. enthält zu diesem Zweck u. a. Bestimmungen zur Brand- und Notfallsicherheit, zu Pausen-, Sanitär- und Erste-Hilfe-Räumen und zur Beleuchtung, Belüftung und Beheizung von Arbeitsräumen. In der jüngeren Vergangenheit sind Regelungen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und zum Nichtraucherschutz in die A. aufgenommen worden.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: