Im Sinne des Sozialversicherungsrechts: Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit (§ 15 Abs. 1 SGB IV), der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelt wurde. Die Ermittlung des A. orientiert sich somit an den Wertungen des
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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