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Anschluss- und Benutzungszwang | bpb.de

Anschluss- und Benutzungszwang

Die Gemeindeordnungen (Interner Link: Gemeindeordnung (GO)) der Interner Link: Länder sehen i. d. R. vor, dass Hauseigentümer verpflichtet werden können, sich an das öffentliche Wasser-, Abwasser- und Stromnetz anzuschließen. Das führt wegen der damit verbundenen Gebühren z. B. dann zu Konflikten, wenn der Eigentümer einen Brunnen im Garten hat und dort kostenlos Wasser schöpfen könnte.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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