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Amtsanwaltschaft | bpb.de

Amtsanwaltschaft

»Kleinere Staatsanwaltschaft«, zuständig für die Verfolgung von Interner Link: Straftaten weniger schwerer Bedeutung. Als eigenständige Interner Link: Behörde noch in Berlin und Frankfurt/Main vorhanden. In anderen Städten sind die Amtsanwälte in die Interner Link: Staatsanwaltschaft eingegliedert. Die Staatsanwaltschaft kann Verfahren der A. übernehmen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten