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Altersteilzeit | bpb.de

Altersteilzeit

Form der Gestaltung der Interner Link: Arbeitszeit älterer Interner Link: Arbeitnehmer, mit der ihnen ein Übergang in die Rente erleichtert werden soll. Die Verringerung der Arbeitszeit erfolgt im Gleichverteilungsmodell gleichmäßig für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. Im überwiegend angewandten Blockmodell wird die tatsächliche Arbeitszeit zu Beginn der A. nicht verringert (Arbeitsphase), dafür wird der Arbeitnehmer anschließend vollständig von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt (Freistellungsphase).

Die finanziellen Nachteile, die der Arbeitnehmer durch die Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen der A. erleidet, werden zumindest teilweise dadurch ausgeglichen, dass der Interner Link: Arbeitgeber das Interner Link: Arbeitsentgelt und die Interner Link: Beiträge zur Interner Link: Rentenversicherung aufstockt. Nach dem Altersteilzeitgesetz erstattet die Interner Link: Bundesagentur für Arbeit diese Aufstockungsbeträge für Arbeitnehmer, deren A. vor dem 1.1.2010 begonnen hat. Durch den Wegfall der staatlichen Förderung ist die Umsetzung der A. für Arbeitgeber weniger attraktiv geworden, doch gibt es für einzelne Wirtschaftszweige Tarifverträge, aus denen sich ein Interner Link: Anspruch auf A. bzw. eine Aufstockung der Vergütung in der A. ergeben (z. B. Metall- und Elektroindustrie, öffentlicher Dienst).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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