Gebäude sind mit einem Abstand zum Nachbargebäude zu errichten. Zweck des A. ist, dass Licht- und Luftzufuhr gewährleistet sind und Feuer nicht so leicht überspringen kann. Die Größe des Abstandes wird in den
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: