Spielen im Interner Link: Sozialrecht beim Interner Link: Bürgergeld eine Rolle. Es handelt sich um Geldbeträge, die vom zu berücksichtigenden Einkommen in Abzug zu bringen sind (§ 11b SGB II). Hierzu gehören u. a. die zu entrichtenden
Interner Link: Steuern und Pflichtbeiträge (Interner Link: Pflichtbeitragszeiten) zur Interner Link: Sozialversicherung und die mit der Einkommenserzielung verbundenen notwendigen Ausgaben. Mit einem Erwerbstätigenfreibetrag wird ein Anreiz geschaffen, während des Leistungsbezugs eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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