Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Abfindung | bpb.de

Abfindung

Zahlung des Interner Link: Arbeitgebers an den Interner Link: Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird (Entlassungsentschädigung). Ihr Zweck ist die Entschädigung für die wirtschaftlichen und sozialen Nachteile, die der Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes erleidet. Die Verpflichtung zur Zahlung einer A. kann im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits durch ein Interner Link: Urteil des Arbeitsgerichts (Interner Link: Arbeitsgerichtsbarkeit) entstehen, wenn dieses Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses den Parteien trotz der Unwirksamkeit der Interner Link: Kündigung nicht zumutbar ist. Außerdem erlangt ein Arbeitnehmer einen Interner Link: Anspruch auf Zahlung einer A., wenn er bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Kündigungsschutzklage (siehe auch Interner Link: Kündigungsschutzgesetz (KSchG)) erhebt. Im ersten Fall bestimmt das Interner Link: Gericht die Höhe der A. nach eigenem Interner Link: Ermessen, wobei Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und die Höhe der Vergütung ausschlaggebend sind. Das Interner Link: Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht allerdings nach Alter und Betriebszugehörigkeit gestaffelte Höchstgrenzen zwischen 12 und 18 Monatsverdiensten vor. Im zweiten Fall beträgt die Höhe der A. einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ein Anspruch auf A. kann sich auch aus einem Interner Link: Sozialplan ergeben, den Interner Link: Betriebsrat und Arbeitgeber aufgestellt haben. Den Arbeitsvertragsparteien ist es außerdem möglich, sich auf die Zahlung einer A. zu einigen. Dies kann im Rahmen eines anhängigen Kündigungsrechtsstreits geschehen (gerichtlicher Interner Link: Vergleich) oder durch einen Aufhebungsvertrag. In diesen Fällen steht den Parteien die Bestimmung der Höhe der A. frei, häufig werden aber die genannten Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes herangezogen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Portal

Dokumentationsreihe Der Osten

Die Dokumentationsreihe "Der Osten" zeichnet die vielschichtigen ökonomischen Entwicklungen in Ostdeutschland während der letzten Jahrzehnte nach und taucht dafür tief in das politische Gefüge der…

Video Dauer
Dokumentarfilm

Wem gehört der Osten? Die Heimat

Mit der deutschen Einheit änderten sich nicht nur die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Besitzverhältnisse in der ehemaligen DDR. Sehnsuchtsorte der Ostdeutschen…

Video Dauer
Dokumentarfilm

Wem gehört der Osten? Das Land

Mit der deutschen Einheit änderten sich nicht nur die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Besitzverhältnisse in der ehemaligen DDR. LPGs und Volkseigene Güter…

Video Dauer
Dokumentarfilm

Wem gehört der Osten? Die Stadt

Mit der deutschen Einheit änderten sich nicht nur die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Besitzverhältnisse in der ehemaligen DDR. Die ostdeutschen Städte sind…

Video Dauer
Mediathek

Lernen mit Interviews: Zwangsarbeit 1939-1945

Die neu entwickelte Online-Anwendung „Lernen mit Interviews“ ist ein kompetenzorientiertes Unterrichtsangebot für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren. Im Mittelpunkt stehen Lebensgeschichten…