Im Interner Link: Abfallrecht gelten 5 Prinzipien, die in dieser Reihenfolge beachtet werden sollen. 1. soll Müll vermieden werden, 2. zur Wiederverwendung vorbereitet, also z. B. repariert oder restauriert werden, 3. sollen Abfälle recycelt, d. h. stofflich verwertet werden. Es folgt 4. die sonstige Verwertung, v. a. energetische Verwertung, also z. B. die Nutzung als Brennstoff und Verfüllung z. B. in Bergwerkschächte oder Gruben und schließlich 5. die Beseitigung, womit die Endlagerung auf der Deponie gemeint ist.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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