Geregelt im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)), das aus dem alten Abfallgesetz hervorging. Schon der (neue) Name macht deutlich, dass von der Abfallwirtschaft auf eine Kreislaufwirtschaft umgesteuert werden soll, d. h. möglichst viele Abfälle sollen wiederverwertet werden. In der Rechtswirklichkeit werden allerdings immer noch zu viele Abfälle nicht recycelt, sondern verbrannt oder anderweitig entsorgt.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.