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Zwölfmeilenzone | bpb.de

Zwölfmeilenzone

Z. bezeichnet einen Küstenstreifen von ca. 22,2 km Breite (12 Seemeilen) den Küstenstaaten als Hoheitsgebiet beanspruchen können.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten