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Vorsorgeprinzip

V. ist ein Grundsatz (vor allem in der Interner Link: Sozialpolitik, Interner Link: Gesundheitspolitik und Interner Link: Umweltpolitik), der darauf verweist, dass es in den meisten Fällen besser (insb. kostengünstiger) ist, Maßnahmen zu ergreifen, damit ein Schadensfall gar nicht erst eintritt bzw. entsprechend vor dem Eintreten der (belastenden) Situation Vorsorge zu leisten (z. B. Kranken-, Rentenversicherung).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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