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Vielvölkerstaat | bpb.de

Vielvölkerstaat

V. bezeichnet einen Interner Link: Staat, der mehrere (größere) sprachlich, ethnisch, religiös etc. unterschiedene Bevölkerungsgruppen aufweist (z. B. RUS, das ehemalige Jugoslawien). Der V. galt als Gegenpol zum Interner Link: Nationalstaat, solange dieser als homogen und »ein Volk« umfassend gedacht werden konnte. Heute sind dagegen die meisten modernen Nationalstaaten von pluralistischen Interner Link: Gesellschaften geprägt, was eine klare Abgrenzung – V. versus Nationalstaat – erschwert. Die innerstaatliche Vielfalt wird in modernen Interner Link: Demokratien durch die die gemeinsame Staatsbürgerschaft vereint.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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