Der 1993 in Kraft getretene EUV (auch: Vertrag von Maastricht; oft auch nur EU-Vertrag) baut auf dem seit den 1950er-Jahren verfolgten Integrationsprozess Europas und den bisherigen Verträgen der Europäischen Gemeinschaften (Interner Link: Europäische Gemeinschaften) auf. Er begründet die Interner Link: Europäische Union (EU) (zunächst der zwölf, ab 2004 der 25 und von 2013 bis 2020 der 28 und ab 2020 der 27 EU-Mitgliedsstaaten).
Mit diesem Reformschritt wurden a) eine Interner Link: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) einschließlich gemeinsamer Interner Link: Währung (Euro, Code: EUR) und einer Europäischen Zentralbank (Interner Link: Europäische Zentralbank (EZB)) geschaffen, b) eine Interner Link: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) entwickelt, c) die Zusammenarbeit in Interner Link: Justiz- und Interner Link: Innenpolitik erweitert und 4) die europäischen Aktivitäten in weiteren Politikfeldern vertieft (transeuropäische Netze, Interner Link: Industriepolitik, Bildung und Kultur, Interner Link: Sozialpolitik etc.).
Der EUV wurde durch den Interner Link: Vertrag von Amsterdam, den Interner Link: Vertrag von Nizza den Interner Link: Vertrag von Lissabon ergänzt und geändert. Zusammen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bildet der EUV den Kern des Interner Link: Primärrechts der EU.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch:
- Europäische Gemeinschaften
- Europäische Union (EU)
- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
- Währung
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Justiz
- Innenpolitik
- Industriepolitik
- Sozialpolitik
- Vertrag von Amsterdam
- Vertrag von Nizza
- Vertrag von Lissabon
- Primärrecht
- Einheitliche Europäische Akte (EEA)
- Europarecht
- Europäische Verfassung