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Vergemeinschaftung | bpb.de

Vergemeinschaftung

V. bezeichnet die Übertragung von nationalen Interner Link: Kompetenzen auf die Ebene der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)), d. h. die Interner Link: Entscheidungen in diesen Politikbereichen werden nicht mehr national sondern von den entsprechenden Gremien der EU getroffen. Rechtsgrundlage für Kompetenzübertragungen ist in DEU Art. 23 GG (sog. »Europaartikel«).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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