Das UBA unterstützt das Bundesumweltministerium in allen Fragen des Umweltschutzes (Klima-, Gewässer-, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung etc.) und in damit verbundenen Gesundheitsfragen. Diese Unterstützung erfolgt a) bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insb. versteht sich das UBA selbst als b) wissenschaftliche Interner Link: Behörde, die selbstständig Beobachtungen, Messungen und Prüfungen sowie wissenschaftliche Forschung und Bewertungen durchführt. Das UBA informiert und klärt c) die Interner Link: Öffentlichkeit in allen Fragen des Umweltschutzes auf und kooperiert d) mit vergleichbaren Landesbehörden sowie europäischen und internationalen Einrichtungen. Darüber hinaus ist das UBA e) für den Vollzug verschiedener Umweltgesetze zuständig (z. B. Zulassung von Chemikalien, Handel mit Emissionsrechten). Das UBA wurde 1974 gegründet (seit 2005 Sitz in Dessau-Roßlau) und arbeitet als Bundesoberbehörde selbstständig im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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