1) T. fallen an, wenn ein Geschäftsabschluss (Kauf, Verkauf, Miete etc.) getätigt wird. T. können unterschieden werden je nachdem, ob sie vor (ex ante) oder nach (ex post) der Transaktion anfallen. Ex-ante-T. sind z. B. Informations-, Such- oder Anbahnungskosten (z. B. Maklerkosten) und Vertragsabschlusskosten (z. B. Vertragsverhandlung). Ex-post-T. sind z. B. Transport-, Versicherungs-, Kontrollkosten. Je weniger übersichtlich (intransparent) ein Markt ist, desto höher sind die T.
2) Durch internationale Vereinbarungen (z. B. gemeinsame Standards) oder internationale
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: