Im S. A. wurde vereinbart, dass zwischen den teilnehmenden Ländern die Binnengrenzen geöffnet und insb. keine Personenkontrollen mehr stattfinden. Zur Absicherung dieser Maßnahme wurde vereinbart, die gemeinsamen Außengrenzen stärker zu kontrollieren und die Zusammenarbeit der nationalen Polizeien und Justizbehörden besser auf einander abzustimmen und zu vertiefen (z. B. Schengener Informationssystem). Das S. A. ist Teil der EU-Verträge (
Zunehmende
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: