SLV. bezeichnet ein mathematisches Verfahren zur Berechnung der Abgeordnetensitze in Interner Link: Wahlsystemen mit Verhältniswahl. Das SLV. wird in DEU seit der Wahl zum Interner Link: Bundestag 2009 angewandt. Danach werden die Stimmen der Interner Link: Parteien nacheinander durch die Ziffern 0,5/1,5/2,5 usw. (bis zur Anzahl der zu vergebenden Interner Link: Mandate) geteilt und zwar (beginnend mit der höchsten Stimmenzahl) in der Reihenfolge der jeweils verbleibenden höchsten Stimmenzahl. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach der Anzahl der auf die einzelnen Parteien entfallenden Höchstzahlen. Verzerrungen, die im früher eingesetzten d’Hondt-Verfahren zugunsten der großen Parteien und danach im Hare-Niemeyer-Verfahren zugunsten kleiner Parteien ausfielen, werden damit ausgeglichen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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