R. ist ein rechtlicher Begriff, der besagt, dass Handlungen, die zu einem früheren Zeitpunkt nicht strafbar waren, nicht nachträglich bestraft werden dürfen. Ebenso dürfen Strafen nicht im Nachhinein verschärft werden sondern müssen dem Maß entsprechen, das zum Zeitpunkt der Tat galt. Demokratische
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: