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Richtlinie

[engl.: directive] Eine R. ist ein Rechtsakt der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)), der den Mitgliedsstaaten bestimmte Regelungsziele zur Rechtsharmonisierung vorgibt. Im Gegensatz zur europäischen Interner Link: Verordnung gelten R. nicht unmittelbar, sondern müssen von den Mitgliedsstaaten mit einer bestimmten Frist in nationales Interner Link: Recht umgesetzt werden; in der Wahl der Form und Mittel sind die Interner Link: Nationalstaaten frei.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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