1) R. bezeichnet das (i. d. R. durch langjährige Beitragsleistung erworbene)
2) R. bezeichnet ökonomisch ein Einkommen, das ohne direkte Leistung des Rentenbeziehers (z. B. aufgrund von Kapital- oder Grundbesitz) fließt.
3) Politische R. bezeichnet den Umstand, dass aufgrund von politischen (z. B. gesetzgeberischen) Maßnahmen ohne Gegenleistung bestimmte Transferleistungen oder ein höheres Einkommen erzielt wird, als ohne diese Maßnahmen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: