PPP (auch: Öffentlich-Private-Partnerschaft) bezeichnet die Zusammenarbeit bestimmter staatlicher Einrichtungen (z. B.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: