1) Ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammend, bezeichnet N., a) den nicht verschwenderischen, sparsamen, verantwortungsvollen Umgang mit nicht erneuerbaren
2) Nachhaltige Entwicklung ist ein Leitgedanke und wichtiges Ziel der
3) Ugs.: »Nachhaltig« wird auch i. S. v. längere Zeit anhaltend, dauerhaft, verwendet.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: