M. bezeichnet die (vertraglich) Übereinkunft oder gesetzliche Anweisung, einen Aufschub zu gewähren (z. B. einen Zahlungsaufschub) oder eine Tätigkeit zu unterbrechen (z. B. Atom-M.).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.