[lat.] M. hat zwei Bedeutungen: a) reguläre oder militärähnlich organisierte Polizeikräfte bzw. b) militärische Kräfte, wie Bürgerheere oder Widerstands- bzw. Untergrundgruppen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: