Menschenwürde
M. ist ein ethischer und rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass alle Menschen ohne Ansehen der Herkunft, des Alters, des Geschlechts oder des körperlichen oder gesundheitlichen Zustandes den gleichen Wert und den gleichen Anspruch auf Achtung und Würde haben. Dieses besondere Merkmal erhebt den Menschen über alle Dinge und andere Lebewesen. Die M. ist in DEU im ersten Artikel des Grundgesetzes (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: