M. bezeichnet eine Benutzungsgebühr für Straßen, Tunnel, Wasserweg, Brücken etc. Wichtigstes Ziel der M. ist es, die Benutzer an den Kosten der Erstellung und Unterhaltung des Mautobjektes zu beteiligen oder die Benutzung zu regulieren (z. B. um Staus zu vermeiden).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: