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Mandatsgebiet | bpb.de

Mandatsgebiet

M.-G. bezeichnet ein unter besondere Aufsicht und Interner Link: Verwaltung gestelltes und mit bestimmten Sonderrechten oder -pflichten ausgestattetes politisches Territorium (z. B. die nach dem Ersten Interner Link: Weltkrieg vom Interner Link: Völkerbund verwalteten Gebiete des ehemaligen Deutschen Reiches (Interner Link: Deutsches Reich/Deutsches Kaiserreich)).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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