L. bezeichnet in der politischen Theorie (Interner Link: Politische Theorien) von T. Hobbes (1588–1679) den allmächtigen Interner Link: Staat und Souverän, der in der Lage ist über ein bestimmtes Territorium, Städte und Dörfer und die dortige Interner Link: Bevölkerung zu herrschen. Der L. ist notwendig, um den chaotischen Urzustand von Interner Link: Gesellschaften, nämlich den Interner Link: Krieg »aller gegen alle« zu überwinden und dauerhaft Interner Link: Frieden und Ordnung zu schaffen. Grundlage hierfür bildet ein Interner Link: Gesellschaftsvertrag, in dem alle Mitglieder einer Gesellschaft auf ihre angestammten Interner Link: Freiheiten und Interner Link: Rechte verzichten und dem Staat/Souverän übertragen, der dadurch zum allmächtigen Staat bzw. dem L. wird, einem »sterblichen Gott« der die Menschen vor sich selbst schützen und gegenüber anderen Völkern verteidigen kann. Hobbes entwickelt mit dieser Metapher eine rationale, vertragsrechtliche Konzeption des Staates.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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