K. bedeutet, einen Kampf aufzugeben bzw. sich dem Gegner zu ergeben. Äußeres Zeichen ist das Zeigen oder Schwenken einer weißen Fahne. Mit der K. erklärt der Besiegte, dass er sich dem Sieger (unter bestimmten Bedingungen oder bedingungslos) unterwirft.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: