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Jobcenter | bpb.de

Jobcenter

J. sind staatliche Einrichtungen, die Bezieher von Arbeitslosengeld II und deren Angehörige betreuen und vermitteln. Sie werden gemeinsam von der Interner Link: Bundesagentur für Arbeit (BA) und einem kommunalen Träger zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden eingerichtet und betrieben (Hartz IV). Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch II.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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