J. sind staatliche Einrichtungen, die Bezieher von Arbeitslosengeld II und deren Angehörige betreuen und vermitteln. Sie werden gemeinsam von der
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: