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Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) | bpb.de

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Der IStGH [engl.: International Criminal Court, ICC] ist eine internationale Interner Link: Institution, die in Fällen schwerer Interner Link: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie bei Interner Link: Völkermord tätig werden kann, vorausgesetzt die Taten können oder sollen in dem betreffenden Interner Link: Staat nicht verfolgt werden.

Das IStGH ist eine völkerrechtlich eigenständige Einrichtung, die 1998 in Rom konstituiert wurde und seit 2002 in Den Haag tätig ist. Dem sog. Rom-Statut sind bis 124 Staaten beigetreten (2017). Der IStGH ist als internationale Organisation (Interner Link: Internationale Organisationen) unabhängig von den Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)), mit diesen aber durch ein Kooperationsabkommen verbunden. So können die UN z. B. den Gerichtshof beauftragen, auch gegen ein Land Ermittlungen aufzunehmen, das nicht Mitglied des IStGH ist.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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