Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | bpb.de

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

IFG, das Interner Link: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (seit 2006 in Kraft), sichert allen interessierten Personen, ohne Angabe von Gründen, das Interner Link: Recht zu, Zugang zu amtlichen Informationen (z. B. Akten, Pläne, Schriftstücke) des Bundes zu bekommen. Vergleichbare gesetzliche Regelungen schaffen Landesgesetze mehrerer Bundesländer (Interner Link: Bundesland).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Informationen zur politischen Bildung
0,00 €

Rechtsstaat

0,00 €
  • Online lesen
  • Pdf

Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit sind oft genutzte Begriffe. Diese Darstellung zeigt Entwicklungen, Erscheinungsformen und Herausforderungen des Rechtsstaates in Deutschland, Europa und der Welt.

  • Online lesen
  • Pdf
Regieren jenseits des Nationalstaates

Menschenrechte

Die Menschenrechte sind im internationalen Recht fest verankert und universell gültig, doch in der Realität werden sie immer wieder massiv verletzt. Zivilgesellschaftliche Akteure sorgen durch ihr…

Artikel

Rechtliche Grundlagen deutscher Verteidigungspolitik

Die Aufstellung, die Kontrolle und der Einsatz von Streitkräften sind in Deutschland im Grundgesetz verankert. Innerhalb dieser "Wehrverfassung" regeln diverse Gesetze, wer zum Wehrdienst eingezogen…

Artikel

Ein kurzer Film über das Töten

Ein Film über das Töten statt ein Film, in dem getötet wird - Kieslowski nähert sich seinem Thema mit radikaler Härte und hinterfragt eines der 10 Gebote bar jedes religiösen Überbaus.

Artikel

Ein kurzer Film über das Töten

Ein Film über das Töten statt ein Film, in dem getötet wird - Kieslowski nähert sich seinem Thema mit radikaler Härte und hinterfragt eines der 10 Gebote bar jedes religiösen Überbaus.

Hintergrund aktuell

1. November: Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Ab November gilt das Selbstbestimmungsgesetz. Es erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Vornamen und behördlichen Geschlechtseintrag zu ändern.