Die EWWU ist eine Vereinbarung der EU-Mitgliedsstaaten von 1990 mit dem Ziel, die Wirtschaft der EU-Länder stärker aufeinander abzustimmen und miteinander zu verbinden. In einer ersten Phase (bis 1993) wurden hierfür der freie Kapitalverkehr, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Interner Link: Zentralbanken und die European Currency Unit (ECU) als europäische Verrechnungseinheit vereinbart. In der zweiten Phase (bis 1998) wurden die Konvergenzkriterien für den Übergang zu einer gemeinsamen Währung festgelegt: a) Preisstabilität, b) langfristig stabile Zinsenentwicklung, c) stabilitätsorientierte Währungspolitik und, im sog. Stabilitäts- und Wachstumspakt (Euro-Stabilitätspakt) besonders hervorgehoben sowie durch eine Reform (sog. Sixpack) ab 2011 die Sanktionen bei Nichtbeachtung des Defizits verschärft, d) die Begrenzung der nationalen Haushaltsdefizite auf 3 % des BIP und e) die Begrenzung der öffentlichen Verschuldung auf 60 % des BIP. 1994 wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI) geschaffen, das als Vorläufer der 1998 gegründeten EZB (Interner Link: Europäische Zentralbank (EZB)) fungierte. In der dritten Phase (ab 1999) wurde der Interner Link: Euro als Gemeinschaftswährung zunächst in den Ländern eingeführt, in denen die o. g. Konvergenzkriterien eingehalten wurden und deren Zentralbanken politisch unabhängig handeln und entscheiden können. Stand 2017 sind 19 der 27 EU-Staaten in der sog. Eurozone.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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