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Boykott | bpb.de

Boykott

[engl.] B. bezeichnet die Unterbrechung bzw. die Beendigung politischer oder wirtschaftlicher (auch kultureller) Beziehungen als Reaktion auf ein ungewünschtes Verhalten oder als Druckmittel um ein bestimmtes Verhalten zu erreichen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Fussnoten

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