Allg.: A. zielt auf das Erlernen und Üben spezifischer Qualifikationen, Kompetenzen und praktischer Fertigkeiten und grenzt sich insofern vom Begriff Bildung (
Spez.: Die Berufs-A. erfolgt in DEU entsprechend des für nahezu alle Berufe maßgeblichen Berufsbildungsgesetzes (1969). Sie erfolgt i. d. R. im Rahmen der sog. dualen Berufs-A., d. h. die Auszubildenden (veraltet: Lehrlinge) lernen und arbeiten in anerkannten A.-Betrieben und besuchen parallel dazu Berufsschulen, die berufsspezifisch theoretisches Wissen vermitteln. Während ihrer A. erhalten sie eine Ausbildungsvergütung. Zum Abschluss der Berufs-A. erfolgt eine Prüfung z. B. vor einer
Nach vollendeter Berufs-A. dienen Maßnahmen der Weiterbildung dazu, das berufliche Wissen immer wieder zu aktualisieren und/oder zusätzliches Spezialwissen zu erwerben. Fortbildung bezieht sich dagegen auf beruflich breiteres Wissen, das z. B. für den Erwerb eines Meistertitels vorausgesetzt wird. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt seit 1996 die berufliche Aufstiegsfortbildung in DEU, insb. auch die finanzielle Förderung von Handwerkern und ähnlichen Fachkräften auf dem Weg zu einer höheren Qualifikation (sog. Meister-BAföG).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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