Bezeichnung für den am 12.9.1990 abgeschlossenen Interner Link: Vertrag zwischen den beiden dt. Interner Link: Staaten (BRD, DDR) und den vier Siegermächten des Zweiten Interner Link: Weltkrieges (USA, UdSSR, GBR, FRA). In dem »Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland« wird die endgültige innere und äußere Interner Link: Souveränität des vereinten DEUs hergestellt. Im Einzelnen werden a) die endgültigen mitteleuropäischen Grenzen und damit das Interner Link: Staatsgebiet des vereinten DEUs festgelegt und erklärt, dass DEU keine Gebietsansprüche an andere Staaten stellt; b) wird die Personalstärke der dt. Interner Link: Streitkräfte (auf 370.000 Personen) festgelegt und erklärt, dass DEU auf die Herstellung, die Verfügung über und den Besitz von Interner Link: ABC-Waffen sowie auf das Führen von Angriffskriegen verzichtet; c) wurde der Abzug der sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland bis 1994 vereinbart und die Bündniszugehörigkeit DEUs (das Recht, Interner Link: Bündnissen anzugehören) geregelt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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