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Zoll | bpb.de

Zoll

Z. ist eine an den Interner Link: Staat zu zahlende Abgabe (Interner Link: Abgaben), die auf die Einfuhr, Ausfuhr bzw. den Transit (Durchfuhr) von Waren erhoben wird. In DEU liegt das Interner Link: Recht, Z. zu erheben, beim Bund. Zu unterscheiden sind Z., die a) ausschließlich als Einnahmequelle des Staates dienen (Finanz-Z.) und die b) die inländische Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz schützen sollen (Schutz-Z.).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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