Z. bezeichnet jene zentrale Interner Link: Institution eines Interner Link: Staates, die das Interner Link: Monopol zur Ausgabe von Banknoten hat (Interner Link: Notenbank), die Verantwortung für ein funktionsfähiges Bankensystem trägt und insb. für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zuständig ist. Weiterhin sind die Z. im Rahmen ihrer (national unterschiedlich geregelten) Zuständigkeit für die staatliche Interner Link: Geld- und Kreditpolitik verantwortlich, die v. a. der Geldwertstabilität dienen soll.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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