Z. bezeichnet die rechnerische Gegenüberstellung aller wirtschaftlichen Bewegungen (Güter-, Dienstleistungs-, Kapitalströme) eines Interner Link: Staates mit dem Ausland innerhalb einer bestimmten Periode (i. d. R. ein Jahr). Die Z. ist in Teilbilanzen (Handels-, Leistungs-, Kapital-, Devisenbilanz und Ausgleichs- sowie Restposten) gegliedert. Alle Zahlungen an das Ausland stehen in den Bilanzen rechts (d. h. im Haben); Zahlungseingänge aus dem Ausland stehen links (d. h. im Soll). Z.-Überschüsse entstehen immer dann, wenn die Summe des ins Ausland fließenden Geldes niedriger ist als die ins Inland strömende; fließt insgesamt mehr Geld ins Ausland (z. B., weil viel importiert wird bzw. für Auslandsurlaub ausgegeben wird) als ins Inland zurückströmt, entstehen Z.-Defizite. Dauernde Z.-Ungleichgewichte wirken sich negativ auf die Geldmenge und die Währungsreserven aus und führen üblicherweise zu Maßnahmen der Geldpolitik.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: