W. bezeichnet die Angleichung zuvor eigenständiger Politikbereiche und die nachfolgende Integration dieser Bereiche zu einem übergreifenden Ganzen. W. sind daher i. d. R. zeitlich begrenzte Gebilde (z. B. beim Zusammenschluss der DDR (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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