Der W. hat allgemein die Aufgabe, den
Er besteht aus 350 von den nationalen Regierungen vorgeschlagenen und für vier Jahre ernannten Mitgliedern, die sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen als auch andere soziale und ökonomische
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: