W. (auch: Wirtschaftsverfassung) bezeichnet die grundlegende Rechts- und Organisationsform, innerhalb der Wirtschaftssubjekte tätig werden und Wirtschaftsprozesse ablaufen. Da moderne Interner Link: Volkswirtschaften hochgradig arbeitsteilig produzieren, muss zunächst grundsätzlich festgelegt werden, wie die Abstimmung zwischen Produzenten (Anbietern) und Verbrauchern (Nachfragern) verlaufen soll. Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, wie dies erfolgen kann: a) In Form einer planwirtschaftlichen (besser: zentralverwaltungswirtschaftlichen) W., die eine zentrale staatliche Instanz voraussetzt, die alle Wirtschaftsabläufe lenkt. b) Erfolgt die Abstimmung dezentral über Angebot und Nachfrage, liegt eine marktwirtschaftliche W. vor.
Eng mit diesen beiden Ordnungsmodellen ist die Frage nach den Eigentumsrechten verbunden: In sozialistischen W. sind die Produktionsmittel verstaatlicht oder gesellschaftliches Interner Link: Eigentum, in kapitalistischen W. befinden sie sich in Privateigentum. Reale W. können jeweils nur Annäherungen an diese beiden Grundformen sein. Durch die Auflösung der wichtigsten zentralverwaltungswirtschaftlichen Wirtschaftssysteme beziehen sich die heutigen Auseinandersetzungen v. a. auf die Rolle des Interner Link: Staates in liberalen W. Dabei stehen sich das marktwirtschaftliche Modell und das Modell der Sozialen Marktwirtschaft (Interner Link: Soziale Marktwirtschaft) gegenüber.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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