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Wettbewerbspolitik | bpb.de

Wettbewerbspolitik

W. bezeichnet politische Maßnahmen, die das Ziel haben, einen funktionsfähigen unternehmerischen Wettbewerb zu erhalten oder zu fördern. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung des Wettbewerbs für die Interner Link: Marktwirtschaft ist die W. gleichzeitig marktwirtschaftliche Interner Link: Ordnungspolitik.

Die beiden zentralen Grundlagen der W. in DEU sind a) das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und b) das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ersteres dient dazu, fairen Wettbewerb und faire Marktpraktiken zu garantieren; Letzteres hat den Zweck, Interner Link: Kartelle, Absprachen, Preisbindungen etc. zu unterbinden und der Konzentration der Wirtschaft entgegenzuwirken. In der W. gewinnt die Interner Link: Europäische Union (EU) zunehmend an Bedeutung.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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