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Wehrbeauftragte/Wehrbeauftragter | bpb.de

Wehrbeauftragte/Wehrbeauftragter

W. ist eine vom Dt. Interner Link: Bundestag für fünf Jahre gewählte Person, die

1) den Soldaten als Ansprechpartner für Interner Link: Beschwerden und

2) dem Dt. Bundestag (als dessen Unterorgan) für die parlamentarische Kontrolle der Interner Link: Bundeswehr zur Verfügung steht. Grundlage der Arbeit des W. ist Art. 45 b GG; es ist ein jährlicher Bericht zur Situation der Bundeswehr vorzulegen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten