W. bezeichnet i. e. S. das gesetzliche Zahlungsmittel, i. w. S. das Geldwesen eines Interner Link: Staates, dessen Ordnung durch Gesetze bestimmt wird (W.-Verfassung). W.-Interner Link: Reform bezeichnet eine grundlegende Neuordnung des Geldwesens, die z. B. dann notwendig wird, wenn (etwa aufgrund einer Interner Link: Inflation) die Funktionen des Geldes (Tauschmittel, Wertmesser, Wertaufbewahrungsmittel, Recheneinheit) nicht mehr erfüllt werden. W.-Reserven bezeichnen die von der Zentralbank (Interner Link: Zentralbanken) verwalteten Mittel eines Staates in Gold, Devisen und anderen Guthaben.
W.-Politik bezeichnet alle politischen Maßnahmen insb. der Zentralbank, um a) für eine ausreichende volkswirtschaftliche Versorgung mit Geldmitteln, b) für Preisstabilität und c) für Interner Link: Stabilität des Wechselkurses (den Wert der eigenen W. gegenüber anderen W.) zu sorgen. Seit Einführung der gemeinsamen europäischen W. (Interner Link: Euro, Code: EUR) liegt die W.-Politik nicht mehr in nationaler Verantwortung.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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