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Wahlmänner | bpb.de

Wahlmänner

W. bezeichnet ein Mittelorgan bei indirekten Interner Link: Wahlen, d. h. die Wahlberechtigten wählen in direkter Wahl die W., die ihrerseits aus der Reihe der Bewerber den Amtsinhaber wählen. Ein W.-Gremium (das allerdings an den Ausgang der allgemeinen Volkswahl gebunden ist) wählt z. B. formell den/die Interner Link: Präsident/Präsidentin der Interner Link: Vereinigte Staaten von Amerika (USA).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten